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Zertifizierung von Teilqualifikationen durch die IHKs

Zahlreiche An- und Ungelernte haben bereits berufsrelevante Kompetenzen erworben. Jedoch fehlen häufig die formalen Nachweise über die berufsbezogenen Qualifikationen. Im Auftrag zur Förderung der regionalen gewerblichen Wirtschaft (§1 IHKG) bieten die IHKs an, die Qualifizierung an- und ungelernter Erwachsener durch bundesweit anerkannte Zertifizierung von TQs zu unterstützen. Nach einer erfolgreichen IHK-Kompetenzfeststellung am Ende einer TQ-Maßnahme wird ein aussagefähiges IHK-Zertifikat vergeben. Dies ermöglicht der relevanten Zielgruppe, nachträglich über die Externenprüfung den vollwertigen Berufsabschluss nachzuholen.