Teilqualifikation als Instrument der Nachqualifizierung
Teilqualifikationen
Teilqualifikationen sind eine Chance schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie sind aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet.
Externenprüfung
Als Berufspraktiker mit längerer einschlägiger Berufserfahrung in einem IHK-Beruf besteht die Möglichkeit, als sogenannter „Externer“ zu einer IHK-Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Andere Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können dabei berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollte die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen werden. Bei der Mehrzahl der Berufe kann man also von viereinhalb Jahren Berufspraxis ausgehen. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer IHK.
Umschulung
Auch über eine Umschulung kann ein Berufsabschluss erlangt werden. Im Unterschied zu einer Erstausbildung ist die Ausbildungsdauer bei der Umschulung in der Regel verkürzt (je nach Berufsbild), sie wird jedoch im Rahmen einer Gesamtqualifizierung bis zur IHK-Abschlussprüfung durchgeführt.