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FAQs für Unternehmen

Fragen und Antworten zur Teilqualifizierung

In Zeiten des Wandels der Arbeitswelt, neuer Technologien und des wachsenden Fachkräftemangels entdecken immer mehr Unternehmen Teilqualifikationen (TQ) als innovatives Instrument der Fachkräftesicherung.  Wichtige Informationen rund um TQ finden Sie in unseren FAQs.

Allgemeines

TQs richten sich an an -und ungelernte Personen ab 25 Jahren, für die eine herkömmliche Berufsausbildung nicht mehr in Frage kommt. Im Unternehmenskontext handelt es sich hauptsächlich um Beschäftigte ohne Berufsabschluss. Ebenso zählen zur Zielgruppe Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeiten durch Technologien perspektivisch ersetzt werden können oder die in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind.   

Für folgende Berufe werden Teilqualifikationen auf Grundlage vorhandener Ausbildungsbausteine/Teilqualifikationsbausteine angeboten und durch die IHKs bundeseinheitlich zertifiziert:

Sie sind ein Unternehmen und vermissen einen TQ-Beruf? Melden Sie sich gerne bei uns! 

Ja, diese Möglichkeit besteht, da TQs in Summe die gesammten Inhalte eines Ausbildungberufes abdecken. Nach erfolgreichem Abschluss aller TQs eines Berufes kann der/die TQ-Absolvent/in die Zulassung zur Externenprüfung beantragen.                       

Förderung

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Beschäftigter im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse kann durch die Programme WeGebAU und Zukunftsstarter - Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses der Bundesagentur für Arbeit erfolgen.

Bundesagentur für Arbeit & Jobcenter | Erstausbildung junger Erwachsener: Eine Initiative der Agenturen für Arbeit und Jobcenter

Bundesagentur für Arbeit | Förderung des beruflichen Weiterbildung

Grundsätzlich können alle Beschäftigten - unabhängig von beruflichen Qualifikationen, Alter und Betriebsgröße von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden.                                                                                                                                                   

Teilqualifikationen können gefördert werden, wenn sie im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden. Nach individueller Beratung und Prüfung der Förderkonditionen wird durch die Bundesagentur für Arbeit ein Bildungsgutschein ausgegeben.

© BMAS

Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der TQ-Maßnahme und der regionale Geltungsbereich verzeichnet. Die TQ-Teilnehmenden müssen den Gutschein bei der Bildungseinrichtung, wo die Teilqualifizierung durchgeführt wird, einlösen. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben zu den Bildungskosten, wie z.B. Fahrtkosten oder Lehrgangskosten, die übernommen werden.



Die Qualifizierungsmaßnahme, welche die Beschäftigten absolvieren möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst muss durch eine fachkundige Stelle zugelassen sein. Die TQs müssen entweder zu einem vollwertigen Berufsabschluss hinführen oder berufsanschlussfähige Qualifikationen vermitteln, die auf dem Arbeitsmarkt verwertbar sind.

Umsetzung

Ja, eine TQ kann berufsbegleitend absolviert werden. Das Qualifizierungskonzept kann flexibel auf die Rahmenbedingungen des Unternehmens sowie die charakteristischen unternehmensinternen Abläufe angepasst werden.

Die einzelnen Teilqualifikationsbausteine erstrecken sich durchschnittlich über einen Zeitraum zwischen 3 und 6 Monaten. Der Theorieanteil macht ca. zwei Drittel der Gesamtdauer einer TQ aus und wird durch einen Bildungsträger vermittelt. Der Praxisanteil umfasst ein Drittel und erfolgt im Betrieb.

Rolle der IHKs

Die Industrie- und Handelskammern bieten Informationen für Betriebe über Qualifizierungsmöglichkeiten und stimmen konkrete TQ-Maßnahmen mit Bildungsdienstleistern und Betrieben ab. Nach jedem Baustein kann eine Kompetenzfeststellung durch die regionale IHK stattfinden, welche den Lernstand überprüft und dokumentiert. Bei erfolgreichem Bestehen wird durch die zuständige IHK ein TQ-Zertifikat vergeben, als anerkannter Nachweis beruflicher Qualifikationen.

Ihr Ansprechpartner zur Teilqualifizierung ist die regionale IHK sowie die regionale Bundesagentur für Arbeit. Für weitere Fragen stehen Ihnen die regionalen Ausbildungs- und/oder Weiterbildungsberater gern zur Verfügung.

IHK-Finder